amtl. Motorfahrzeugkontrolle

Auszug vom Beobachter unter „fahrzeugvorfuehrung-garagen-auf-dem-pruefstand“:

«Der Wagen muss in betriebssicherem und vorschriftsmässigem Zustand verkehren. Das gilt auch für die Fahrt zum Vorführtermin», erklärt Emanuel Schubiger das Gesetz. Der Chefexperte für Fahrzeugprüfungen beim Strassenverkehrsamt Zürich möchte die amtliche Prüfung nicht als billige Alternative zur Werkstatt missbraucht sehen. Im schlimmsten Fall wird die Weiterfahrt verboten, und der Wagen muss per Transporter zur Werkstatt oder zum Schrottplatz.

Über 3,6 Millionen Personenwagen sind in der Schweiz angemeldet, alle zwei bis vier Jahre müssen sie zur amtlichen Nachkontrolle. In der Halle des Strassenverkehrsamts Zürich herrscht emsiges Treiben. 22 Minuten sind pro Auto eingeplant. Kleinere Beulen sind den Experten egal, hier geht es um die Betriebssicherheit des Autos. «Ein vom Hund angebissener Sicherheitsgurt wird zweifellos beanstandet. Denn bei einem Unfall muss er das Mehrfache des Körpergewichts auffangen können», sagt Schubiger.

Die Prüfkriterien sind überall in der Schweiz einheitlich. Das Fahrzeug muss betriebssicher sein sowie den Bau-, Ausrüstungs- und Umweltschutzvorschriften entsprechen. Sicht- und Funktionskontrollen allein bieten allerdings keine verlässliche Diagnose. «Wir können in der kurzen Zeit nur eine Momentaufnahme machen», sagt Prüfungsexperte Schubiger. Das heisst: Gröbste Mängel sind nach einer bestandenen Fahrzeugprüfung zwar auszuschliessen – eine Garantie für ein tadelloses Auto ist ein Prüfungserfolg aber nicht.

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