Rechnung aus der Garage – böses Erwachen

„Wir hatten neulich eine unliebsame Überraschung: Die Reparatur- und Service-Arbeiten fielen erheblich teurer als erwartet aus.“

Wie man überhöhten Rechnungen vorbeugen kann…

Entscheidend ist, ob bei der Auftragserteilung der Preis (mindestens ungefähr) bestimmt wurde. Trifft dies nicht zu, richtet er sich je nach Aufwand der Garage, was für den Laien in der Regel kaum im Voraus abschätzbar ist. Hinzu kommt, dass einzelne Garagen unterschiedliche Stundenansätze verrechnen. Sogar innerhalb der gleichen Garage gibt es bei grösseren Unternehmen je nach Fahrzeugkategorie unterschiedliche Stundenansätze – ein praktisches Beispiel für die Abschöpfungsstrategie!

Wir empfehlen daher, einen Pauschalpreis unabhängig vom Aufwand der Garage oder ein Kostendach zu vereinbaren. Ein seriöse Garage wird sich dadurch gebunden fühlen. Ist Ihnen die Garage noch nicht vertraut, ist dies unbedingt schriftlich vorzunehmen. Beim Pauschalpreis haben Sie den ausgehandelten Preis zu bezahlen, unabhängig davon ob die Werkstatt bei der Ausführung nun mehr oder weniger Aufwand hatte. Beim Kostendach dagegen sollte nur der effektive Aufwand verrechnet werden. Das Kostendach bildet einen Höchstwert, welcher nur in begründeten Fällen – und nach vorgängiger Rücksprache – überschritten werden darf.

In jedem Fall empfehlen wir aber IMMER einen ungefähren Kostenansatz zu verlangen; dieser darf grundsätzlich nicht um mehr als 10% überschritten werden. Wird er doch um mehr überschritten, gilt die Faustregel, dass die Werkstatt mindestens die Hälfte der Mehrkosten übernehmen muss. Selbstverständlich gilt dies nicht für die Fälle, wo sie den Kostenansatz absichlich oder fahrlässig zu niedrig angesetzt hat oder die Verlässlichkeit der eigenen Kosteneinschätzung betont hat: Dann muss sie natürlich für die gesamten Kosten des 10% übersteigenden Mehrbetrages aufkommen.

Gerade bei grösseren Unterhaltsarbeiten oder Reparaturen kann es sehr lohnenswert sein, vorgängig mehrere Offerten einzuholen. Bei alledem gilt natürlich wie immer: Alles, was man schriftlich hat, lässt sich einfacher beweisen und ist daher ein erheblich stärkeres Druckmittel. Eine Betreibung lässt sich so nämlich deutlich rascher und günstiger durchsetzen.


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