Eigentumsübergang

Wie wird Eigentum übertragen?

Das Eigentum geht – entgegen einer weit verbreiteten Meinung – mit Abschluss des Kaufvertrages noch nicht auf den Erwerber über. Auch nicht zwingend mit Bezahlung des Kaufpreises!

Vielmehr benötigt der Eigentumsübergang einen Rechtsgrund (gültigen Kaufvertrag) und die Erfüllungshandlung des Verkäufers (ZGB 741) . Eigentümer eines neuen Autos werden Sie also erst mit Übergabe des Autos, i.d. Regel mit Schlüsselübergabe (und nicht mit der Überweisung oder Barbezahlung des Kaufpreises).
In der Praxis ist es üblich, dass Bargeschäfte Zug-um-Zug abgewickelt werden. So fallen der Zeitpunkt des Egentumsübergangs und der Bezahlung des Kaufpreises praktisch zusammen.

Als Besonderheit bei Motorfahrzeugen ist noch die Funktion des Fahrzeugausweises zu erwähnen:

Als Fahrzeugausweis wird jene Urkunde bezeichnet, mit welcher der Nachweis erbracht wird, dass die behördliche Bewilligung zur Inverkehrsetzung eines bestimmten Fahrzeuges besteht.Die Angaben im Fahrzeugausweis sollen in erster Linie die einwandfreie Identifikation des Fahrzeuges erlauben. Ferner müssen auch jene Angaben ersichtlich sein, die für die Kontrolle der ordnungsgemässen Verwendung des Fahrzeuges sowie aus administrativen Gründen unbedingt erforderlich sind. 

Dagegen dient der Fahrzeugausweis niemals als Nachweis über das Eigentum am Fahrzeug. Der Halter eines Motorfahrzeuges muss nämlich nicht zwingend auch der Eigentümer sein.

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