Kaufvertrag Entstehung

Der Kaufvertrag ist einer der am häufigsten vorkommenden Verträge und bezweckt durch eine übereinstimmende gegenseite Willenserklärung, das Eigentum an einer Sache gegen Engelt zu übertragen. Er ist in OR 184ff geregelt.

Der Verkäufer verspricht dem Käufer den Kaufgegenstand. Dabei soll der Käufer nicht nur Besitzer (tatsächliche Sachherrschaft) werden, sondern auch Eigentümer (Recht an der Sache mit sämtlichen Befugnissen innerhalb der Rechtsordnung). Der Käufer verspricht dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen.

Damit ein Kaufvertrag gültig zustande kommt müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:

– Einigung (OR 1)
– Handlungsfähigkeit (ZGB 12 ff)
– Einhaltung der Formvorschriften (OR 11)
– zulässiger Vertragsinhalt (OR 19ff)

 

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