weitere Versicherungen

Die Insassenversicherung übernimmt Personenschäden, die Mitfahrende bzw. deren Angehörige erlitten haben – allen voran die Heilungskosten, das Invaliditäts- und das Todesfallkapital. Da in der Schweiz Arbeitnehmende in der Regel über das Geschäft, Nichterwerbstätige und Selbständige über die Krankenkasse unfallversichert sind, ist eine Insassenversicherung nur sinnvoll, wenn häufig Personen mitfahren, welche nicht ausreichend versichert sind – zum Beispiel ausländische Besucher.

Fremdlenkerzusatz: Bei einer Fahrt mit einem fremden Auto, in dem es zu einem Unfall kommt, deckt die eigene Privathaftpflichtversicherung voraussichtlich nur den Selbstbehalt sowie den Bonusverlust des Halters. Soll auch der Schaden am ausgeliehenen Wagen bezahlt werden, so ist ein Fremdlenkerzusatz abzuschliessen. Allerdings zahlen die meisten Versicherer nur dann, wenn der Versicherte das beschädigte Fahrzeug bloss gelegentlich benützt. Das Kriterium „gelegentlich“ wird in der Versicherungspraxis so ausgelegt, dass bereits eine Nutzungsweise „einmal pro Woche“ mehr als eine gelegentliche Nutzung darstellt. Die regelmässige Nutzung mit Autos von Fahrzeuggemeinschaften –  wie etwa Mobility – ist natürlich auch ausgeschlossen. Hierfür gibt es  Spezialversicherungen.


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