Rechtliches

Der Aufbau der Rechtsordnung

Die Schweizerische Rechtsordnung wird im Allgemeinen in zwei Hauptgruppen aufgeteilt:

– öffentliches Recht

– Privat- und Zivilrecht

I. Im öffentlichen Recht finden sich die Vorschriften betreffend die Rechtsbeziehung zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staat. Sie haben zwingenden Charakter und können im gegenseitigem Einvernehmen nicht einfach abgeändert werden. So bspw. das Strassenverkehrsgesetz (SVG), welches das Verkehrsrecht regelt und das Strafrecht (StGB).

II. Im Privatrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen zwei gleichwertigen Personen (bspw. Käufer und Verkäufer) geregelt, wobei hier Manches dispositiv ist, d.h. in gegenseitiger Absprache individuell festgelegt werden kann. Das Gesetz, bspw. die Bestimmungen des Kaufvertrags im Obligationenrecht (OR), regelt Grundsätzliches sowie Ungeregeltes. Es lässt aber Freiraum für eigene Vereinbarungen im Rahmen der Rechtsordnung.

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