Strafrecht

Am Anfang steht immer eine Strafanzeige: Durch die Polizei oder bei Offizialdelikten durch Beamte und Behördenmitglieder sowie durch Private. Auch die Strassenverkehrsdelikte sind Offizialdelikte, weshalb sie von Amtes wegen verfolgt werden müssen. Allerdings dürfen die Polizisten bei leichten Delikten bzw. Übertretungen – zum Beispiel bei einer Unauf­merksamkeit, die nur zu geringem Blechschaden führt – Gnade vor Recht walten lassen: Die Unfallbeteiligten können entscheiden, ob ein Polizeirapport erstellt wer­den soll oder ob sie es beim Unfallprotokoll bewenden lassen

Wer sich als Automobilist mehr als eine Bagatelle zu­schulden kommen lässt, bekommt es nicht nur mit der Polizei zu tun, sondern auch mit den Strafbehörden. Dabei nimmt die Polizei die ersten Ermittlungen vor. Sie sichert etwa die Tatspuren, führt erste Befragungen durch oder nimmt Festnahmen vor.Die Ergebnisse der Ermittlung leitet die Polizei um­gehend an die Staatsanwaltschaft weiter, die dann entscheidet, ob eine Untersuchung zu eröffnen ist. Die anschliessende Strafuntersuchung wird von der Staatsanwaltschaft geleitet; sie kann der Polizei dabei weitere Aufträge erteilen. Dieses Vorverfahren endet mit einer Einstellung, dem Erlass eines Strafbefehls oder einer Anklageerhebung beim zuständigen Gericht.

Anbei eine Übersicht über die „Schwere“ von strafbaren Handlungen:

  • Delikt: Wer mit seinem Verhalten gegen eine Strafnorm verstösst, begeht ein Delikt oder eine Straftat. Im Strassenverkehrsrecht spricht man auch von einem Verkehrsdelikt.
  • Übertretung: Übertretungen sind die leichtesten Straftaten; dementsprechend werden sie «nur» mit Busse geahndet. Typische Fälle von Übertretungen im Strassenverkehr sind die einfachen Verkehrsregelverletzungen – zum Beispiel die Missachtung des Vortritts oder Unaufmerksamkeit am Steuer.
  • Vergehen: Unter Vergehen fallen alle Delikte, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht sind. Am häufigsten treten Vergehen im Strassenverkehr in Form der schweren Verkehrsregelverletzung auf-etwa beim qualifizierten FiaZ, dem Fahren in ange­trunkenem Zustand, also mit mehr als 0,8 Promille.
  • Verbrechen: Die schwersten Straftaten werden als Verbrechen bezeichnet; sie sind mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht. Im Strassenverkehr kommen Verbre­chen nur bei ganz krassen Fahrmanövern vor – das häufigste Beispiel: private Rennen mit Schwerverletzten und Toten. Solche Rennen qualifizieren die Gerichte heute als eventual-vorsätzliche Tötung (Gerlafinger Urteil des Bundesgerichts).

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